Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Ziel der Richtlinien und Vorschriften
Diese Regeln das Zusammenarbeiten aller Personen in den Räumlichkeiten der 4Life Research Germany GmbH. Sie enthalten das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme und des freundlichen und höflichen Umgangs miteinander. Jeder soll sich so verhalten, dass keine Person geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.

2. Hausrecht
Die Richtlinien und Vorschriften gelten für alle Personen, die die 4Life Research Germany GmbH Räumlichkeiten nutzen.
Die 4Life Mitarbeiter üben die Richtlinien und Vorschriften aus. Bei Verstößen oder bei schwerwiegenden Störungen können Ordnungsmaßnahmen ergriffen werden. Das können Abmahnungen, Nutzungsverbote, Hausverweise und sonstige zur Beseitigung der Störung oder des Verstoßes gegen die Richtlinien geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen sein.
Bei Gefahr im Verzug ist jeder Nutzer der 4Life Research Germany GmbH Räumlichkeiten berechtigt und verpflichtet, alle Maßnahmen zur Abwendung von Gefahr und Schaden für die Räumlichkeiten und die darin anwesenden Personen zu ergreifen. Personenschutz hat dabei stets Vorrang vor dem Sachschutz. Die Mitarbeiter der 4Life Research Germany GmbH sind im Schadensfall unverzüglich zu benachrichtigen.

3. Berechtigte Nutzung
Grundsätzlich stehen den 4Life-Affiliates und deren Interessenten alle ihnen zugängliche Räume zur Verfügung.

4. Allgemeine Verhaltenspflichten
Die Räumlichkeiten müssen von allen Nutzern und Gästen pfleglich behandelt werden. Jeder soll seinen Platz so verlassen, wie er ihn selbst vorzufinden wünscht.

Bezüglich der Sanitärräume ist darauf zu achten, dass diese stets sauber und ordentlich hinterlassen werden. Schäden sind den 4Life Mitarbeitern unverzüglich mitzuteilen.

5. Haftung
Die 4Life Research Germany GmbH übernimmt keine Haftung für Objekte und Wertgegenstände der Nutzer und deren Gäste und wird bei Verlusten und Schäden keinen Ersatz leisten. Die Inhalte dieser Vorschriften und Richtlinien sind von allen Nutzern der 4Life Räumlichkeiten zur Kenntnis zur nehmen und zu beachten. Jeder Verstoß gegen die Richtlinien und Verfahrensgrundsätze sowie jede Handlung, die dem guten Ruf oder Ansehen von 4Life schadet, führt zu disziplinarischen Maßnahmen.

6. Schließanlage und Kameraüberwachung
Aus Sicherheitsgründen sind in beiden Eingangspartien eine Videoüberwachungsanlage und ein Alarmanlagensystem installiert.

7. Nutzung der Konferenzräume
Die Nutzung der Räumlichkeiten ist kostenfrei. Für von Affiliates organisierte Meetings/Schulungen etc. dürfen weder Gebühren noch irgendwelche Gegenleistungen verlangt werden. Die Konferenzräume können online oder telefonisch bzw. direkt am Empfang gebucht werden. Nach Nutzung der Konferenzräume sind die Tische und Stühle wieder in den ursprünglichen Zustand zu bringen.

8. Verhalten
In den gesamten Räumlichkeiten der 4Life Research Germany GmbH ist das Rauchen nicht gestattet. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

9. Beratung und Information
Personen, die das 4Life-Büro betreten, um sich über die Firma zu informieren, und dabei nicht von bestehenden 4Life-Affiliates begleitet werden oder empfohlen wurden, werden direkt von 4Life-Angestellten betreut.

Schlusswort
Wir bedanken uns für Ihre Mitarbeit und die Einhaltung der Hausordnung. Wir stehen Ihnen jederzeit für Anregungen, die allen Affiliates zu Nutze kommen, zur Verfügung.

Vielen Dank
4Life Research Germany GmbH